![]() |
WIR BRAUCHEN UNTERSTÜTZUNG | |
| home | ||
Wir brauchen Unterstützung!Seitens des Wiener Schulinspektorats wurde uns - der Redaktion der AUF - gedroht, es würde der Person, um die es hier geht, auf jeden Fall schaden, wenn die Geschichte veröffentlicht würde. Und das Vorhaben der AUF, den Vorfall zu veröffentlichen, werde an entsprechende Stellen (?) weitergeleitet. Sowohl Christine R. als auch die AUF brauchen daher eure Solidarität, euer Interesse und euer Mitwirken: Fragt nach, verbreitet die Informationen, sorgt dafür, dass sie so öffentlich wird, dass ein den demokratischen Grundlagen entsprechender Umgang erhalten wird. Unterrichtsverbot und Versuch einer zwangsverordneten psychiatrischen BehandlungZiviler Ungehorsam einer AHS-Lehrerin und seine Folgen Beschrieben wird hier ein Ereignis, das sich an einer öffentlichen Schule Österreichs abspielt, und das Ende steht noch aus: Eine Lehrerin, die politisch unangenehm ist, wird aus dem Unterricht entfernt, indem man sie als psychisch krank erklärt. Begonnen hat all das am 12. April 2005. Christine R., Lehrerin am BORG 3 in Wien, ruft den Direktor an und teilt ihm ihren Wunsch mit, an der Nationalratsondersitzung teilzunehmen. An diesen Tagen findet im Nationalrat die Debatte um den Wechsel (und die Anerkennung) von ehemaligen FPÖ-Mitgliedern zum BZÖ und deren Verbleib in der Regierung statt. Als politischer Mensch und Erstunterzeichnerin der Bürgerinitiative Neuwahlen von 2002 will Christine R. dort anwesend sein, um als Bürgerin des Staates Österreich die Ereignisse genau und aufmerksam zu verfolgen. Ein Fernbleiben akzeptiert der Direktor jedoch nicht, er bietet der Lehrerin als Lösung an, sich krank zu melden. Das kommt für sie nicht in Frage, sie teilt ihm mit, sie werde ihr Fernbleiben als Akt des "zivilen Ungehorsams" rechtfertigen. Am 15. April unterrichtet Christine R. wieder. Am 21. April wird ihr am Ende eines Gesprächs im Stadtschulrat sowie in einem Schreiben desselben mitgeteilt, dass sie ab sofort wegen schwerer Dienstrechtverletzung vom Dienst frei gestellt sei und zu einer amtsärztlichen Untersuchung vorgeladen werde. In der Begründung zu diesem Schritt heißt es, sie habe "ihre Dienstpflichten als Lehrerin im Sinne der §17 und §51 SchUG verletzt, wonach Sie für die SchülerInnen ein Vorbild zu sein haben." Das Gutachten des Amtsarzts stellt - völlig überraschend für Christine R. - die Diagnose "polymorph psychotisches Zustandsbild". Es wird ihr daraufhin der Dienstauftrag erteilt, sich unverzüglich einer fachärztlichen und medikamentösen Behandlung zu unterziehen und die Bestätigung dieser Behandlung dem Stadtschulrat vorzulegen. Man teilt ihr mit, dass es zu den Dienstpflichten eines Lehrers gehört, sich einer zumutbaren Krankenbehandlung zu unterziehen. Die Lehrerin lässt daraufhin auf eigene Kosten ein psychiatrisches Fachgutachten erstellen. Es bescheinigt ihr, dass sie "eine kompromisslose, ihre politischen Thesen konsequent verfolgende Persönlichkeit ist, die dazu neigt, sich über Konventionen hinwegzusetzen. Nachdrücklich ist aber zu betonen, dass diese Persönlichkeitszüge von einer psychischen Erkrankung abzugrenzen sind." Sie sei auf jeden Fall in der Lage, ihren Verpflichtungen als Lehrende adäquat nachzukommen. Das Gutachten hat keine Konsequenzen, sie darf bis heute nicht unterrichten. Christine R. selbst hat aufgrund ihres Fernbleibens vom Unterricht mit Sanktionen durch den Arbeitgeber gerechnet. Es scheint aber mehr als bedenklich, dass hier zur Lösung eines offensichtlich dienstrechtlichen Problems die Psychiatrie - um es gelinde auszudrücken - herangezogen wird. Der Direktor der Schule ist - auf Anfrage seitens der Redaktion - zu einer Stellungnahme nicht bereit. Das Verfahren sei im Laufen, er habe Weisung vom Schulinspektorat, keine Auskunft zu geben. Die dort dafür zuständige Landesschulinspektorin bestätigt uns am 28. Juni in einem Telefonat, dass "Frau R. erst n a c h einer erfolgten Behandlung wieder unterrichten darf. " Die Lehrerin habe durch das Nichtabhalten ihrer Unterrichtsstunden eine schwere Dienstpflichtverletzung begangen. Man hätte auch die Möglichkeit einer Kündigung gehabt, wolle diesen Schritt aber erst tun, wenn die "Kollegin" die Behandlung verweigere, denn "es geht uns um ihre Einsicht, dass sie Hilfe braucht. " Christine R.'s Beharren auf zivilem Ungehorsam sei eine politische Agitation, die in der Schule nicht geduldet werden könne - "das kann sie in ihrer Freizeit tun: " Die fachliche Kompetenz der Lehrerin Christine R. allerdings sei nie in Frage gestellt worden, man habe jedoch erkannt, "dass die Kollegin unseren Schutz braucht, wir können sie so nicht weiterarbeiten lassen. " Die Redaktion, hören wir von ihr zum Schluss noch, solle sich gut überlegen, die Geschichte zu publizieren, damit schade man nur der Lehrerin, und das Vorhaben der AUF, den Vorfall zu veröffentlichen, werde an entsprechende Stellen (?) weitergeleitet. *aus "die universität - online" - Heinz Fischer-Vortrag Nach dem Artikel von Erika Weinzierl zum 25-jährigen Jubiläum der Veranstaltungsreihe "Justiz und Zeitgeschichte" und dem Beitrag von Wolfgang Neugebauer zum Spannungsfeld von Justiz und Zeitgeschichte, dokumentiert dieUniversitaet.at den Beitrag von Parlamentspräsident Heinz Fischer zum diesjährigen Symposium im Parlament. Heinz Fischer am 24.10.2001: "...Ganze Generationen von PhilosophInnen und HumanistInnen haben argumentiert, warum der Zweck die Mittel nicht heiligt, und ganze Legionen handelnder Personen haben bewiesen, dass der Grundsatz, wonach der Zweck die Mittel heiligt, sich in bestimmten Situationen immer wieder durchsetzt. Vielleicht kann es gerade die Zivilcourage bis hin zum zivilen Ungehorsam sein, die im Einzelfall den richtigen Maßstab findet und ein Zeichen setzt. Diese Zivilcourage zu loben, wenn sie den Widerstand gegen totalitäre und autoritäre Systeme auszeichnet, ja erst möglich macht, fällt uns nicht schwer. |
||