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Das Regieren der Gewalt gegen FrauenFeministische Praxis und GouvernementalitätGeschlecht und Staat Auszüge aus einem Text von Begona Marugán Pintos und Cristina Vega Solis Der gewalterfahrene Körper von misshandelten Frauen - bei der Untersuchung der Diskurse um diese Debatte sind wir Zeuginnen einer Regierungstechnologie, die Foucault (1978) Gouvernementalität nannte. Unter diesem Begriff fassen wir eine Serie von spezifischen gesetzlichen, strafrechtlichen und beratenden Dispositiven, die im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafgesetzbuch zu finden sind, aber auch in den diversen Einrichtungen der Polizei, der Arbeitsgruppe der Frauen und Minderjährigen der Guardia Civil, dem Betreuungsdienst für häusliche Gewalt. Diese Einrichtungen haben die Weiterentwicklung eines spezifischen Fachwissens vorangetrieben wie Statistiken und jede Art von Daten über die Misshandelten, Profile der Täter und der Opfer, medizinisch -psychologische Behandlungen, Handbücher der Best Practice, Maßnahmen von europäischer und weltweiter Reichweite, welche die Wahrnehmung und die Art des Umgangs mit dieser Frage verändert haben, und definitiv auch die Beziehung zwischen den Frauen und dem Staat. Geschlecht und StaatDas Zusammenwirken von Staat, Kapitalismus und heteronormativem Patriarchat, auf dessen Grundlage die Geschlechterhierarchien in der Familie, im Produktionsverhältnis und in der öffentlichen Sphäre aufrecht erhalten werden, steht im neoliberalen Zeitalter unter dem Vorzeichen der Gouvernementalität. Laut Foucault hat die patriarchale Familie im Sinne eines von einem männlichen Oberhaupt dominierten Systems im administrativen gouvernementalisierten Staat aufgehört, ein Modell für das Regieren des Staates darzustellen. Stattdessen ist die Familie zu einem privilegierten Instrument in der Regierung der Bevölke rung geworden. Der Staat greift in die Sphären ein, deren Dynamiken sich am Rande des juridischen Konzepts der Souveränität befinden, indem er mittels der Familie die Existenzbereiche der Individuen wie die Mutterschaft, die Gesund heitsvorsorge, die Reproduktion der Arbeitskraft, den Konsum, die Betreuung und Fürsorge der Personen organisiert. Vor diesem Hintergrund stellen wir uns die Frage nach dem neuen staatlichen Beziehungsmodus, in dem Frauen, Diskurse und Praktiken in Relation zueinander gesetzt werden. Gerade diesen Aspekt haben einige feministische Autorinnen als Schwachpunkt aktueller sozialwissenschaftlicher Auseinandersetzung ausgemacht und die Frage nach den Formen, in denen heute regiert und im allgemeineren Sinne Macht ausgeübt wird, gestellt. Die fundamentale Veränderung des Regierens resultiert nach Foucault aus dem Einzug des Lebens in die Politik. Für Foucault, so Maurizio Lazzarato, ändern sich nach der Einführung der Ökonomie im 18. Jahrhundert (in Bezug auf das Regieren der Familie) und der Politik (in Bezug auf das Regieren der polis) die Machttechnologien. Mit Foucault fragen wir nach der "richtigen Lenkung der Individuen, Güter und Reichtümer, sowie man dies innerhalb einer Familie, wie dies ein guter Familienvater vermag, der seine Frau, seine Kinder und seine Bediensteten zu leiten, das Vermögen seiner Familie gewinnbringend einzusetzen und für seine Familie die geeigneten Verbindungen herbeizuführen weiß - wie lässt sich diese Aufmerksamkeit, die Gewissenhaftigkeit, dieser Typ Beziehung des Familienvaters zu seiner Familie in die Lenkung eines Staates einführen?" (Foucault 1991: 14). Und wie vollzieht sich, gemäß Pateman, "eine brüderliche Allianz, ein sozio-sexueller Vertrag, welcher nicht mehr auf der väterlichen Macht, sondern, im generischen Sinne, auf der der Männer über die Frauen aufbaut?" (Pateman 1988). Das wirklich Neue an den neuen biopolitischen Dispositiven des Regierens ist, dass sie gerade nicht in einer repressiven Form wirken, sondern sich auf produktive Eigenart der sozialen Existenz, auf den sozialen Körper stützen. Sie streben danach, das Glück der Bevölkerung zu verbessern und tun dies, indem sie den Glauben an ein autonom handelndes Subjekt verstärken. Die Verdichtungsmomente der Macht werden so multipliziert, indem sie alle sozialen Beziehungen durchdringen. "Das fundamentale politische Problem der Moderne gründet nicht auf einem einheitlichen und souveränen Typus der Macht, sondern auf einer Vielzahl von Kräften, die, den Beziehungen des Gehorsams und des Befehls entsprechend und durch ihre Beziehung zueinander produktiv werden" (Lazzarato 2000: 11).2 Wie Lazzarato beobachtet, ist die Biopolitik in diesem Sinne die strategische Koordination dieser Machtbeziehungen, die darauf abzielen, dass die Menschen mehr Leistungsstärke erbringen. Das öffentliche Auftauchen des Themas Gewalt und Geschlecht schreibt sich in diese fundamentale Veränderung der administrativen Modalitäten ein. In Bezug auf die öffentliche Thematisierung von Gewalt gegen Frauen durch den Staat könnten wir heute insbesondere für die spanischen Verhältnisse annehmen, dass der Staat sich auf die Seite der Frauen geschlagen hat. Er gibt vor, sich im Gegensatz zu jenen Männern, die sich im Glauben an eine vererbte soziale Ordnung zur Gewaltanwendung berechtigt sehen und die zum (neo-)liberalen Prinzip des Staatsbürgers quer zu liegen scheinen, in einen Vorkämpfer, Garanten und Agenten der Freiheit der Frauen verwandelt zu haben. Wie aus sozialem Protest eine Regierungstechnik wirdTatsächlich hat das Thema Gewalt gegen Frauen aufgehört, ein schändliches Geheimnis zu sein. Die hegemonialen sozialen Kräfte des Staates und der Kommunikation haben beschlossen, über die Gewalt zu sprechen und sich zu den wahren "Spezialistlnnen" unserer Zeit ernannt. Nachrichtensendungen, Reality-Shows, Berichte und Statistiken, Forschungsstudien, Experten-Lehrgänge und Präventionskampagnen sind nur einige der Formen, die das Interesse annimmt, welches sich um eine bestimmte Art von Gewalt gebildet hat und das einst nur diejenigen zu interessieren schien, die danach trachteten, sie durch den politischen Kampf abzuschaffen. So handeln Berichterstatter und Politiker wie authentische Dynamisierer einer Debatte, die einst die mobilisierende und transformierende Wirkungskraft eines sozialen Protestes vermittelte. Es steht außer Zweifel, dass wir uns einem neuartigen Ereignis gegenübersehen, einem überraschenden sogar für jene, die jahrelang dafür gekämpft haben, diese Art der Gewalt zu denaturalisieren und zu beenden. Ebenso haben die Veränderungen innerhalb der feministischen Konzepte, die sich in den letzten Jahrzehnten ergeben haben, die Interventionsbereiche der feministischen Bewegung, unter ihnen den der Gewalt, verschoben. Die feministische Bewegung, die vorher die Hauptrolle eingenommen hat, verliert diese an die Kommunikationsmedien, die staatlichen Einrichtungen und Programme. Diese Fokusverschiebung in der Öffentlichkeit führt zu einer Neubestimmung der Inhalte. In diesem Sinne verwandelten sich auch die Benennungspraktiken. Die von den lokalen autonomen Frauengruppen und Netzwerken gegen Gewalt erkämpften Widerstandsräume der 80er Jahre wurden in den 90er Jahren in Betreuungs- und Fürsorgebereiche für die Opfer (Bereiche, die es vorher nicht gegeben hat) umgewandelt. Die zu dieser Zeit noch halb-autonom arbeitenden Einrichtungen haben in unseren Tagen durch ihre totale Eingliederung in den staatlichen Apparat eine Schwächung ihrer politischen und professionellen Unabhängigkeit erfahren. Solchermaßen nutzt der Staat das ganze Potenzial, die Anstrengung, das Wissen und den Enthusiasmus aus, den die feministischen Organisationen während der 80er Jahre entfaltet haben, um sie in den Dienst einer eigenen Rationalität zu stellen. Die Gewalt zu regieren hat sich in eine Art, die Frauen zu regieren, verwandelt, indem die staatliche Verwaltung sich der Gewalt gegen Frauen auf zwei Weisen angenommen hat: Erstens extern im Sinne einer Fremdführung, die durch den Einsatz von Experten, Richtern und Polizisten geleistet wird; und zweitens intern im Sinne einer Selbstführung, durch die die Frauen angehalten werden, ihre Beziehungen zu den unterschiedlichen Machtinstanzen und zu den Männern eigenständig zu organisieren. In der Tat haben die Reformbestrebungen und die Neuorientierung der sozialen Bewegungen ein Schweigen der feministischen Bewegung in Bezug auf das Thema Gewalt gegen Frauen verursacht. Die Bewegung wurde Ende der 90er Jahre, von einer vorrangigen Agitatorin des Alltagsverstands zu einer zweitrangigen Darstellerin, die vor der neuen Rolle der Kommunikationsmedien zurückweichen musste. Ab 1997 begannen die Kommunikationsmedien eine fundamentale Rolle in der Dramatisierung der Gewalt zu spielen. In der Schlacht um Einschaltquoten und Auflagenzahlen sprang der Funke über, was dazu führte, dass das Leid, welches so viele Frauen im Privaten erfuhren, auf der öffentlichen Bühne vorgeführt wurde. Der Beitrag der Feministinnen verschwand aus dem Alltagswissen. Es war, als ob dieses Problem zum ersten Mal entdeckt würde, in diesem Fall aus einer sensationalistischen und individualisierenden Perspektive. Indem man die Folgen der häuslichen Gewalt mehr in den Mittelpunkt stellte als den Ursprung und die grundlegenden Ursachen für die Gewalt, konsolidierten die Medien die vorherrschende Meinung, welche schon in einigen staatlichen Kampagnen geäußert worden war, dass die Lösung notwendigerweise in der Erstattung einer Anzeige liege. Die reduktionistischen Botschaften wie "Du musst nur einen Finger bewegen" (um die Telefonnummer zu wählen und die Anzeige zu machen) oder "die Lösung liegt in deinen Händen" trugen dazu bei, die Komplexität und Schwierigkeit eines in vielen Fällen langwierigen und schmerzhaften Prozesses zu vereinfachen und belaste(te)n die Misshandelten mit der alleinigen Verantwortung für die Lösung des Problems, welches zunehmend als individuelles angesehen wird. In diesem Sinn ist der Diskurs der Kommunikationsmedien und die der staatlichen Institutionen selbstreferenziell und weit davon entfernt, die Rolle der Gewalt im Patriarchat in Frage zu stellen. Vielmehr trägt er zur Legitimation und Verstärkung der Gewalt gegen Frauen bei. Im perversen Spiel des Anscheins scheinen die Kommunikationsmedien das Problem der familiären Gewalt gegen Frauen ans Licht gebracht zu haben, jedoch begrenzen sie sich darauf, von den Morden und den brutalsten Aggressionsfällen zu berichten, in denen Frauen ausschließlich als Opfer gezeigt werden. In den Medien erscheinen die misshandelten Frauen immer wieder einzig als leblose, gequetschte, verprügelte, blau geschlagene Körper ohne Entscheidungsfähigkeit - geduldige Körper, die jeder Daseinsfähigkeit beraubt sind. Diese selektive, einseitige Repräsentationsweise erzeugt eine neue Reproduktion anderer Gewaltformen: Zum einen durch die Ausübung von physischer Gewalt, die in dem Einsatz von Gewalt als Kriegswaffe, aber auch in der ökonomischen Ausbeutung von Frauen und insbesondere in der rechtlosen Lage von Immigrantinnen ihren Ausdruck findet. Zum anderen kommt es aber auch zu einer symbolischen Ausübung von Gewalt, indem der Frauenkörper doppelt verdinglicht wird: einmal als schöner Körper in der Werbung für den genussvollen Konsum und zweitens als verprügelter Körper für den morbiden Geschmack des Massenspektakels. Trotz der negativen Aspekte dieser Repräsentation erscheint es offensichtlich, dass die Kommunikationsmedien diejenigen waren, die das Problem der Gewalt zu einem publikumswirksamen Ereignis gestaltet haben und dadurch eine intensive subjektive Betroffenheit um dieses Phänomen herum geschaffen haben. Im Verlauf der letzten fünf Jahre hat die häusliche Misshandlung in ihren brutalsten Aspekten den Status eines sozialen Problems erlangt. Der andauernde Anstieg der Anzeigen ist aufgrund der institutionellen und medialen Kampagnen gewachsen.3 Weiterhin ist die Entnaturalisierung der Gewalt von anderen direkten oder indirekten Akteuren (wie den NGO's und den Firmen, die von öffentlichen Einrichtungen als Hilfsorganisationen angestellt wurden) übernommen worden. In größter Übereinstimmung mit einer SpezialistInnen-Öffentlichkeit ist für das Phänomen Gewalt gegen Frauen ein neuer Interpretationsrahmen geschaffen worden. Die Gewalt regierenAn anderer Stelle haben wir anhand von drei ineinander übergehenden Aspekten das aktuelle Regieren4 der Gewalt diskutiert (vgl. Marugán/Vega 2002). Wir möchten sie hier erneut einführen: (1) Die Bearbeitung der Dringlichkeit, (2) die Regierung auf Distanz und (3) das Auftauchen des Diskurses der menschlichen Sicherheit. Letzten Endes beziehen sich diese Prozesse, die über die Art und Weise hinausgehen, in der gegenwärtig die Gewalt gegen Frauen verhandelt wird, auf wichtige Veränderungen in den Nationalstaaten im westlichen Europa. Die auffälligsten Merkmale sind heute die Dezentralisierung staatlicher Zuständigkeitsbereiche oder auch die Privatisierung des öffentlichen Sektors. Der Staat regiert das Thema Gewalt, indem er die Verwaltung dezentralisiert, um die Investitionen in prekäre Bereiche zu streichen, während er in die anderen Bereiche, die der Legitimation und der Kontrolle dienen,5 punktuell und beschränkt investiert. Der aktuelle öffentliche Umgang mit dem Thema Gewalt gegen Frauen korrespondiert mit diesem letzten Bereich. Denn gerade in diesem wird die Ausübung der Kontrolle deutlich, die darauf abzielt, den Geschlechterkonflikt zu relativieren und zu befrieden. Dieser entfacht sich in einem Kontext, in dem die aktuellen Veränderungen im Produktionsbereich die Ausbeutung der Frauen verstärkt, da diese besonders von Deregulierungsprozessen betroffen sind. Die staatlichen Interventionen bezwecken nicht, die Gewalt zu beenden oder ihre Folgen zu mildern. Vielmehr geht es um eine Begrenzung der brutalsten Erscheinungsformen, die auf der symbolischen Ebene auf die markantesten Effekte der asymmetrischen Geschlechterordnung hinweisen. Diese Effekte werden als Notsituationen, d.h. als Zusammenspiel von mehr oder weniger kohärenten Ausnahmen, behandelt. Diese Rhetorik ist in den Managementkonzepten der Aufnahmehäuser für misshandelte Frauen wiederzufinden. Diese haben sich in Übergangsheime mit begrenzter Aufnahmedauer verwandelt und bieten den Frauen keine globale oder längerfristige Perspektive im Sinne einer ökonomischen, affektiven und beruflichen Einbindung an. Die Zentren verfügen über keine finanziellen Mittel, geschweige denn über eine Koordinationsstelle, die sich juristischer und arbeitsmarktrechtlicher Belange annehmen könnte, um den Frauen Ruhe und Schutz zu gewähren. Das Beharren auf Frauenhäusern, von der Frauenbewegung zunächst als Alternative im Rahmen eines feministischen Netzwerkes eingebracht, fungiert nun als Katalysator in der Debatte. Die Behandlung des Themas Gewalt gegen Frauen als Ausnahmeerscheinung ruft eine soziale Ausgrenzung und Segmentierung dort hervor, wo sie zuvor nicht existierte. Die Misshandelte, für die ein spezielles Profil festgelegt wird, das zunehmend entlang ethnischer und klassenspezifischer Zuschreibungen entworfen wird, wird auf diese Weise von den restlichen Frauen abgetrennt. Die Sensibilisierungskampagnen, einer der florierenden Bereiche der staatlichen Intervention, haben zu diesem Sachverhalt durch die Produktion und Verbreitung von Botschaften beigetragen, die Frauen zum Opfer machen (Marugán/Vega 2002). Andererseits haben die Verpflichtung zur Anzeige, selbst auf das Risiko hin, gefährliche Situationen für die Frauen hervorzurufen6 und die Frauenhäuser als paradigmatisches, exklusives Modell der Hilfe, eine Wahrnehmung von Gewalt als dysfunktionales, aber kontrollierbares Phänomen geschaffen. Die Normalisierung des Ausnahmezustandes, handle es sich dabei um das Ausländergesetz, die Gewalt oder den Terrorismus, verwandelt sich je nach der konjunkturellen Lage der Anforderungen und der Interessen in eine differenzierte und flexible Praxis der Konfliktintegration. Die Anforderungen können sowohl mit der Einbeziehung internationaler Prioritäten zu tun haben, die in mehr oder weniger andauernden spezifischen Zeiträumen eine bestimmte Geschlechterpolitik empfehlen, als auch mit Wahlprozessen, die, abhängig von den Ländern, auf Bereiche einwirken, in denen zuvor und mit Hilfe der Kommunikationsmedien ein breiter Konsens geschaffen worden ist. Schließlich hat sich das Verständnis von politischen Konflikten als Sicherheitsproblem, das der Gewalt gegen Frauen mit eingeschlossen, in die rechtliche Marginalität des enigmatischen Bereichs der "bürgerlichen Sicherheit" eingefügt. Ein weiteres fundamentales Merkmal des aktuellen Regierens der Gewalt ist die Auslagerung der Verwaltung. Der aktuelle Umgang mit der Gewalt ist Beispiel für die neue politische Rationalität und die partikulären Regierungs-Techniken einer globalen Gesellschaft, in der der Staat "gezwungen ist, die eigene Machtausübung zu ökonomisieren", indem er sich ein breiteres Wissen über die Individuen verschafft. Dieses erlangt er durch die Überwachung auf Distanz und die Beobachtung mittels der Entfaltung von sozialen Kräften, die ebenfalls aus einer gewissen Entfernung operieren. "Die Regulierung ist größtenteils das Werk nicht-staatlicher Agenten" (de Marinis 1999. 77f.). Das neue Regieren bedient sich Techniken, die eine scheinbare Distanz zwischen den Entscheidungen der formalen politischen Institutionen und unabhängigen sozialen Akteuren vorgeben. So kümmern sich Frauenvereine seit den 80er Jahren um die Belange von Frauen, angeregt von der Idee, dass das, was diesen geschieht, mehr oder weniger alle Frauen angeht.7 Diese Vereine, die aus dem Eifer des feministischen Aktivismus entstanden sind, stehen miteinander konfligierenden Rationalitäten gegenüber, aufgrund derer ihre ursprüngliche politische Motivation einer Logik der Subventionen und den plötzlichen Umschwüngen in der Verwaltung gewichen ist. Sich auf diesen Impuls der zivilen Autonomie stützend, hat der Staat große Teile der Betreuung ausgelagert, in dem er eine bequemere und wendigere Verbindung zwischen den Vereinen und einer Vielzahl von Firmen hergestellt hat, die abwechselnd ihre Dienste anbieten. Fast ironisch in folgender Reihenfolge: heute geschlagene Frauen, morgen Greisinnen und zuletzt jüngere AlkoholkonsumentInnen. Weiterhin dienen die Einführung von Qualitätsmanagement-Konzepten, die Ausbildung von Leiterinnen und die budgetären Techniken dazu, Kontrolle über den Körper der Facharbeiterinnen auszuüben, indem Mechanismen der Inkorporierung eingeführt werden, um die Treue und Verantwortung der MitarbeiterInnen sicherzustellen. Indem die Initiative einerseits den Opfern aufgebürdet wird (Verwalterinnen ihrer eigenen Risiken) und andererseits den SpezialistInnen (in vielen Fällen mit Praktikumsverträgen), haben die Machtinstanzen eine neue (Selbst-)Regulierung eingeführt, die abseits ökonomischer Kohärenzen und Verpflichtungen steht und näher an den aktuellen Überschneidungen des "schlanken Staates", den Erfordernissen des Weltmarktes und der neuen Rolle der Zivilgesellschaft zu liegen scheint. Die dominante Logik der Anzeige und des Frauenhauses, die den Dispositiven der Segmentierung und der geschlossenen Kontrolle entsprechen, beginnt mit anderen Formeln der Hilfe und der diffusen Kontrolle wie der Ausgabe von Alarmbändern oder dem Lokalisierungssystem GPS zusammenzugehen. Ganz so wie es Manuel Tirado und Francisco Jose Domenech im Anschluss an Foucaults Charakterisierung des Übergangs von der disziplinären Gesellschaft zur Kontrollgesellschaft erklären, befinden wir uns vor "Extitutionen", "die sich im Gegensatz zu dem, was in den Institution geschieht […] durch die Verstärkung der Bewegung und der Verschiebung charakterisiert. Kein Einsperren mehr, keine Haft mehr, die kontinuierliche und offene Kontrolle erlaubt es, dass die Bewegung kein Problem mehr darstellt" (Tirado/Domenech 2001: 201). In diesem Fall realisieren sich die Visibilisierungs-, Kategorisierungs- und Hilfsmaßnahmen, indem die Kosten reduziert werden, die Mobilität potenziert wird und indem man die Frauen "machen lässt". Jedoch sind sie es und nicht die Aggressoren, welche zu den Objekten der extitutionellen Intervention werden. Zusammenfassend könnten wir sagen, dass das aktuelle Regieren der Gewalt den Prozess der Politisierung des Körpers, der durch den Feminismus der 70er und 80er Jahre vorangetrieben wurde, umkehrt, indem er den politisierten und selbstbestimmten Körper privatisiert, um ihn dann erneut in einen individualisierten und domestizierten Körper zu verwandeln, der seine eigenen Bedürfnisse bearbeitet und das maximiert, was wir als eigene Wahl, also auch als eigenes Scheitern erachten. Diese Betrachtung von Gewalt als individualisiertes Phänomen blockiert nicht nur ein kontextualisiertes und historisches Verständnis der Rolle der Gewalt innerhalb der wechselnden Beziehungen zwischen den Geschlechtern, sondern auch das kollektive Bewusstsein und Handeln, das durch den Feminismus angetrieben wurde - zwei Momente, die uns für die Abschaffung von Gewalt im Rahmen der Veränderungen des Patriarchats8 unabdingbar erscheinen. Letzten Endes zielt das Regieren der Gewalt auf eine neue Art des Regierens des Geschlechterkonfliktes ab. Ein Geschlechterkonflikt, der - wie wir bereits erwähnten - durch die staatliche Deregulierung, die Abnahme der Ressourcen und der öffentlichen Politiken, die Destabilisierung des vorherrschenden sexuellen Imaginären und die Prekarität sowie Verletzbarkeit, denen sich Frauen ausgesetzt sehen, verschärft wird. Auf diese Weise hat sich eine Re-Interpretation der feministischen Befreiung im neoliberalen Stile ereignet, die, während sie einerseits legitimierende Botschaften - auf der Ebene des Strafrechts, der Betreuung, der Kommunikation - zu Gewalt im Allgemeinen und zur Geschlechterpolitik im Besonderen vermittelt, andererseits an der Stilisierung der misshandelten Frau als Opfer mitwirkt. Die misshandelte Frau wird so zum Ausnahmefall erklärt. Eine Politik, mit der der Feminismus erfolgreich gebrochen hatte, wird mittels einer flexiblen Verwaltungslogik wieder eingeführt. Dieser Logik aber mangelt es an jeglicher politischer Willenskraft, um die Botschaften, die die AkteurInnen im Feld kreuz und quer einwerfen, in reale und kohärente Praxen zu verwandeln. Wir glauben, dass die Herausforderungen, die diese Veränderungen an den Feminismus stellen, dadurch in Angriff genommen werden können, dass wir das Feld der Rekontextualisierung der Gewaltfrage und unsere Visionen wieder in Bezug zu den aktuellen Veränderungen des Patriarchats setzen. 1 Begońa Marugán Pintos und Cristina Vega Solis: "Feministische Praxis und Gouvernementalität. Das Regieren der Gewalt gegen Frauen", erschienen in: Marianne Pieper, Encarnación Gutiérrez Rodríguez (Hginnen): |
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