Politiken der Angst
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Ellen Bareis - Räume der Angst und Räume des Möglichen - Teil 1

Politiken von Raum, Ware und Geschlecht in den europäischen Großstädten des 19. Jahrhunderts aus einer Perspektive der 1990er Jahren

Unter den Politiken der Angst in der Planung und Regulierung des Städtischen sind im letzten Jahrzehnt solche in den Vordergrund gerückt, die sich auf die Herstellung von "Atmosphären", etwa einem "Gefühl von Sicherheit" beziehen. Diese Programme changieren symbolisch zwischen dem Öffentlichen und dem Privaten und operieren insbesondere mit der Formulierung und Sicherung von Konformitätsvorstellungen. Shoppingmalls und Themenparks stellen hierbei ausgewiesene Vorbilder, Bahnhöfe, und re"vitalisierte" Quartiere und Stadtzentren aktuelle Zielgebiete dar. Kampagnen unterschiedlichen Zugriffs und Intensität überziehen so seit etlichen Jahren die Städte. Dabei handelt es sich um alles andere als eine "rein symbolische" Politik: Moralpaniken und Normklärungen gehen fast immer mit punitiven Politikformen einher, wie aktuell wohl am eindringlichsten die Politik in New York City zeigt, die vor allem dazu dient, zehntausende Menschen meist nicht-weißer Hautfarbe wegen geringfügiger Ordnungsvergehen in die Gefängnisse zu sperren.

Der folgende Beitrag bezieht sich historisch auf das Städtische des 19. Jahrhunderts, in dem sich ebenfalls Politiken der Angst und der Anständigkeitsregeln mit den Fragen der Eigentumssicherung und staatlicher Strafpolitik verbanden. Zwei Diskurse sollen im folgenden nachvollzogen werden: jener um die "Gefährdungen von Frauen" durch das Leben in der Großstadt und jener um die "Gefährdungen der Gesellschaft" durch die Massenkonsumwaren und deren unbeschränkte Präsentation in den neu entstandenen Warenhäusern. Es wird deutlich, dass diese Gefährdungsdiskurse nicht nur zentral für die zeitgenössischen Moralsicherungen und Subjektivierungsweisen sind, sondern auch das (urbane) Feld markieren, auf dem soziale Kämpfe stattfinden (können).

Im Zuge der Industrialisierung veränderten sich mit der Produktionsweise auch die Distributions- und Zirkulationssysteme, was sich im Einzelhandel auf unterschiedliche Weise niederschlug. Am sichtbarsten in Alltag und Städtebau repräsentierten diese Transformationen die Warenhäuser der großen Städte Nordamerikas und Europas , die zugleich eine Herausforderung für die Moralvorstellungen der (männlichen) Stadtbürger darstellten und um deren Einführung es ausführliche zeitgenössische mediale Diskurse gab (vgl. Briesen 2001). Im Mittelpunkt dieser Debatte standen die Veränderungen der Verkaufsprinzipien: Feste Preise lösten das Feilschen ab, statt Kreditkäufen wurde nur noch Barzahlung akzeptiert, das Angebot war nun durch ein großes Sortiment von - durch mittlere Qualität und mittlere Preise ausgezeichneten - Massengütern geprägt, und Werbe-, Unterhaltungs- und Exotisierungsstrategien wurden zur symbolischen Aufwertung der Güter und zur Stärkung des Kaufreizes eingesetzt. Die "kulturkritischen" (Briesen) Argumentationen befürchteten einen allgemeinen moralischen Zerfall aufgrund der Veränderungen in der Verkaufs- und Angebotsstruktur wie etwa die Zerstörung der Wirtschaftsmoral durch die Einführung von Festpreisen, die Gefährdung von Städtebau und Architektur durch die Bauweisen der Warenhäuser, einen kulturellen Niedergang durch die Verbreitung von - Kultur zu Ramsch machenden - Massengütern, sowie eine Deformation der Individuen durch die Verführung zum rauschhaften Kaufen. Die unterschiedlichen Argumente kulminierten in der Furcht, die Gesellschaftsordnung werde durch den mit der Verbreitung der Warenhäuser einhergehenden Werte- und Normenverfall unterminiert. Die "fortschrittsoptimistischen" (ebd.) Darlegungen argumentierten konträr, dass die allgemeine Durchsetzung von Barzahlung und festen Preisen eine Hebung der Wirtschaftsmoral zur Folge habe, da sie zu einer verantwortungsvollen Haltung gegenüber den neuen Konsumgütern und außerdem zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld führten. Des Weiteren verspräche die Einführung der Warenhäuser architektonische und städtebauliche Innovationen und eine gesellschaftliche Verbreiterung von Kultur durch die Massenkulturgüter, die zur Stabilisierung der Gesellschaft führten. Darüber hinaus sei der Großbetrieb auch für im Verkauf Angestellte die angemessene Form des Industriezeitalters, da er sowohl effizient sei, wie Sozialleistungen für die Beschäftigten ermögliche (ebd.: 19 ff.). Der gesellschaftliche Prozess der Durchsetzung von Massenverkaufsformen - als eine der Grundlagen des Massenkonsums - gestaltete sich, so Briesen, langwierig und komplex.

In den 1990er Jahren entstanden insbesondere in den Geschichtswissenschaften und den Gender Studies viele neue Arbeiten, die die Großstadt des 19. Jahrhunderts einer Reinterpretation unterzogen. Damit kam auch das Warenhaus als eine Distributionsform im Industriekapitalismus, die im urbanen Umfeld lokalisiert ist und somit eine (räumliche) Nähe zum "öffentlichen Raum" wie zur bürgerlichen Lebensweise aufweist. In erster Linie geht es jedoch zunächst darum, die "Stimme zum Lobe der Großstädte" (Wilson 1993: 19), ihrer Freiheitsversprechen und ihrer Unkontrollierbarkeit zu erheben. In den 1960er und 1970er wies die feministische Theorie vor allem nach, dass mit der bürgerlichen Stadtplanung die Trennung von öffentlichem Raum und Privatheit normativ (durch-)gesetzt wurde und diese Trennung zu Lasten der Frauen ging, die auf die "private Sphäre", in das "Dunkel des Hauses" (Arendt) als Zwangsraum verwiesen wurden. Ging es in der Frauenbewegung der 1970er Jahre eher darum, den Lebensalltag zu verändern und (Frauen-)Zentren zu gründen, um der sozialen Isolation des Privathaushaltes etwas entgegen zu setzen, so kam in den 1980er Jahren ein neuer Diskurs dazu. Dieser thematisierte den öffentlichen Raum als Angstraum und schrieb sich die "(Rück-)Eroberung" dieses Raums auf die Fahnen ("Wir holen uns die Nacht zurück"). Das Buch der Londoner Literaturwissenschaftlerin Elizabeth Wilson "The Sphinx in the City: Urban Life, the Control of Disorder, and Women . bildete 1991 den Auftakt zu einem "cultural turn" in der feministischen Forschung zur Stadt, insofern es die alltäglichen Praktiken von Frauen und deren literarische Bearbeitungen durch Frauen zum Mittelpunkt einer Aneignungsthese macht. Dieser zufolge stellte das Großstädtische des 19. Jahrhunderts für das bürgerliche Patriarchat eine Bedrohung und Herausforderung dar, weil es neue Nutzungs- und Definitionsräume ermöglichte. Diese Wendung hin zur feministischen Analyse von Stadt als Möglichkeitsraum und zur Betonung von Aneignungsstrategien und emanzipatorischen oder hedonistischen Lebensweisen lässt sich auch als Versuch der feministischen Stadt-, Raum- und Planungsforschung verstehen, einen Ausweg aus den Aporien der Defizit- und Gefährdungsanalysen der 1970er und 1980er Jahre zu finden.

Wilson streicht die Vorzüge heraus, die das Leben in der Großstadt des Industriekapitalismus aus der Perspektive von Frauen - vor allem im Vergleich mit dem Leben in den überschaubareren sozialen Räumen der Kleinstädte und Dörfer - bietet. In den Haltungen der zeitgenössischen Schriftstellerinnen verbinde sich im Städtischen das Versprechen von Emanzipation mit einer Anerkennung des prekären und ungewissen Charakters von Identität. Anstatt diese Herausforderungen des Lebens in der Großstadt als alarmierende Zustände zu beschreiben, sei es gerade eine Eröffnung von Möglichkeiten, dass die Weitläufigkeit, Dichte und Komplexität des Großstadtalltags Regulation und informelle Kontrolle erschwerten. Bisher hatte die feministische Theoriebildung auf den zeitgenössischen Exodus von Frauen aus dem großstädtischen Milieu in die bürgerlichen Vororte im Zuge der Formierung und der Verhäuslichung der bürgerlichen Familie fokussiert. Wilson stellt dem nun den Exodus von Frauen aus den ländlichen Gebieten in die unübersichtlichen Metropolen gegenüber, den sie als Flucht vor den dortigen Macht- und Herrschaftsstrukturen und somit als Akt der Befreiung interpretiert. Das Kontrollproblem erwächst aus der Infragestellung der bisherigen Formen patriarchaler Herrschaft durch die Mobilität von Frauen, also in der Praxis. Erst hieraus ergibt sich das Erfordernis neuer Kontrolltechnologien städtebaulicher, administrativer und disziplinierender Natur wie neuer Moralisierungsstrategien:

Fast von Anbeginn wurde die Anwesenheit der Frauen in der Stadt, vor allen in den Straßen der Stadt, als fragwürdig empfunden. (...) Kontrolle und Überwachung, wurden immer wieder mit Frauen in Verbindung gebracht. Denn das Stadtleben kann patriarchale Systeme untergraben, und "Zivilisation" in der Bedeutung von Luxus und Konsum (wenn auch nur für eine Minderheit) wird zur Gefahr für die Vorherrschaft der Familie und die Tugend der Frau. (ebd.: 24)

Konnten Luxus und Konsum zur Untergrabung patriarchaler Herrschaftsformen beitragen? Inwiefern stellte der Hedonismus, der sich am Zeichenhaften der Massenkultur festmacht (vgl. Campell 1987), nicht nur eine Herausforderung für bestehende Ordnungs- und Moralvorstellungen dar, sondern ließ sich auch in den zeitgenössischen sozialen Kämpfen aneignen? Die historischen Arbeiten, die in das Material einsteigen, spüren einige Hinweise auf, die sich in eine solche Richtung interpretieren lassen. Ohman (1996) kann zeigen, dass die im ausgehenden 19. Jahrhundert neu entstehenden Konsumräume der Warenhäuser in einem sich gegenseitig widerspiegelnden und reproduzierenden Verhältnis mit anderen Entwicklungen der Massenkultur standen, wie dem Kino, den Magazinen und Journalen, verschiedenen Konsumartikeln, der Werbung und später dem Radio. In diesen Verbindungen von technischen Innovationen und Massenprodukten entstand eine neue Form von - nun marktförmiger - Öffentlichkeit, in der sich auch ein neues Frauenbild heraus bildete, das die Magazine, Zeitschriften, Kataloge, Warenhäuser und Kinofilme unter dem Label der "New Woman" kommunizierten und zum Teil als Leitbild propagierten. Allerdings war dieses Bild der neuen Frau weiterhin fest im bürgerlichen wie im weißen, rassistischen us-amerikanischen Kontext verankert, was die Ausprägung wie die angezielten Käuferschichten betraf. Die Nutzung der großstädtischen Kaufhäuser des 19. Jahrhunderts war also eine der Frauen der (neuen) bürgerlichen Klassen, zugleich ging es dabei nicht nur um die Partizipation an der Warenwelt, sondern auch um die Partizipation an den Repräsentationsformen jener Güter. Diese Repräsentationsformen stellten in der Verbindung zwischen der "Konstruktion des konsumierenden Publikums" (Bernold/ Ellmeier 1997: 442) und einer neuen Vorstellung von Öffentlichkeit neue Formen der "Öffentlichkeit" dar. Die Warenhäuser waren auch insofern eine Art Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit bzw. dem öffentlichen Raum und den als privat definierten Sphären und Räumen, da sie, um zu "funktionieren", auf Öffentlichkeit angewiesen, zugleich jedoch in Privateigentum sind (vgl. Dörhöfer 2000). Es kommt, so eine These, zu einem fragilen Bündnisses zwischen Kaufhausmanagern und bürgerlichen Frauen, das aber erst durch ein neues Prinzip im Verkaufsvorgang möglich wird: Mit der Eröffnung hatten die Warenhäuser die Barzahlung eingeführt und die bis dahin übliche Praxis abgelöst, dass Frauen nicht unabhängig konsumierten, sondern auf Kredit (des Ehemannes) einkauften. Die Kreditzahlung barg auch für die Geschäftsinhaber immer eine Unsicherheit, so dass sich mit der Einführung des Barzahlungsprinzips auch das "Image" der konsumierenden Frau veränderte. Dieses fragile Bündnis nutzten die Suffragetten des viktorianischen Londons, wie die Historikerin Rappaport (2000) zeigen kann, für ihre politischen Strategien. In einer diskursanalytischen (Re)Konstruktion von Werbeanzeigen, Zeitungsartikeln, sozialkritischen Arbeiten, Parlamentsdebatten und Straßenprotesten zeigt sie, wie Geschlechtsidentitäten und Räume in den Narrativen über Konsumption produziert wurden. Die Manager der Warenhäuser waren bemüht, über ihre Werbung nicht nur den Konsum einem Imagewandel zu unterziehen, der nicht mehr als Verschwendung, sondern als berechtigtes Vergnügen gesehen werden sollte. Sie bemühten sich vielmehr zugleich auch, dem Bild der konsumierenden Frau eine neue Form zu geben und priesen sich selbst als Unterstützer weiblicher Emanzipation. Die Verkaufsräume gestalteten sie weitgehend entlang der Bedürfnisse bürgerlicher Frauen. Diese Frauen wiederum nutzten die Räume und Vergnügungsangebote auch als gesellschaftliche Treffpunkte, als Demonstration gesellschaftlicher Teilhabe und zur Diskussion und Verbreiterung von politischen Themen, bei denen besonders die Forderung nach dem Frauenwahlrecht im Vordergrund stand.

In der Interpretation dieser Verbindung von frühem Massenkonsum und halb-öffentlichem Raum in den Großstädten des ausgehenden 19. Jahrhunderts aus einer Perspektive heutiger Gendertheorie lassen sich verschiedene Linien ausmachen. Deutlich an der Defizitthese orientiert sich Kerstin Dörhöfer, wenn sie betont, dass das "Versprechen der Betreiber, dieser (Stadt-)Raum gehöre ihnen, den Frauen, (...) sie zugleich im wirtschaftlichen Interesse" funktionalisierte (Dörhöfer 2000: 114). Die Struktur sei die des Hereinlockens und Verführens, das Verhältnis eines zwischen Verführer und Verführter. Dies sei möglich gewesen, da Passage und Warenhaus ein "räumliches Bindeglied" zwischen Öffentlichkeit und Privatheit und der extrem starken Geschlechterzuweisung darin darstellten. Nur so konnten sich Warenhausbetreiber als jene darstellen, welche die Frauen aus der Enge des Heims befreiten. Dies sei aber als patriarchale Geste zu deuten:
Der Patriarch reicht den Damen die Hand, um die Brücke von der Privatsphäre in die Öffentlichkeit zu überqueren. Das ist hilfreich, um die andere Seite kennen zu lernen, doch es ist (noch) nicht deren Aneignung und autonome Verfügung über den Raum des Städtischen. (ebd.: 115)
Rappaport betont dagegen ganz im Sinn des "cultural turn" die These der Aneignung und der Produktion von Möglichkeitsräumen: Die Identität der großstädtischen, konsumierenden Bürgerfrauen sei weder einfach zu fixieren noch leicht zu definieren gewesen: Identitäten überlappten und blieben ambivalent, Konsumentinnen wurden für Prostituierte, Schuldnerinnen oder Mannweiber gehalten oder umgekehrt. Die räumliche Nähe von feministischen, kommerziellen und verbotenen Orten im Londoner West End brachte, so Rappaport, Schwierigkeiten mit sich, wie die jeweilige Identifizierung vorgenommen werden könnte und trotz aller Ordnungsversuche blieb es letztendlich unmöglich, die unterschiedlichen Typen der "öffentlichen Frau" voneinander zu unterscheiden. Die Frauen nutzten, so Rappaports Interpretation, ihr urbanes Wissen, um eine politische Aktion durchzuführen, bei der sie das West End durch Zerschmettern der Ladenfenster in eine "Stadt zerbrochenen Glases" verwandelten (vgl. ebd.: 215), wobei sie sich bis zum verabredeten Zeitpunkt der Aktion als interessierte, die Ladenfronten auf und ab schlendernde Käuferinnen aus gaben, um unauffällig zu bleiben. Aus dieser Perspektive bleibt es zweitrangig, ob öffentliche Räume kommerzialisiert oder kommerzielle Räume politisiert werden. Relevant ist, dass es sich um Räume handelte, in denen Kommerzialisierung, Öffentlichkeit und politische Macht sich jeweils bedingen.

Zu einem ähnlichen Fazit kommt auch die Kulturwissenschaftlerin Chuihua Judy Chung, wenn sie aufzeigt, dass die Nutzungen von und Forderungen nach städtischen "Annehmlichkeiten" durch (bürgerliche) Frauen zeitlich mit den politischen Gleichheitsforderungen in Arbeit, Bildung und Politik zusammen fallen. Es ging historisch den Frauen darum, so Chung, in allen Aspekten des öffentlichen Lebens ebenso vollständig zu partizipieren wie die Männer. Trotz des zeitgleichen Aufkommens dieser Ziele erreichten Frauen den Zugang zum öffentlichen Leben jedoch lange nur über die Konsumption, und sie besaßen und managten Läden lange vor der Erlangung des Wahlrechts. Dieses Argument erhält seine Evidenz aus dem Umstand, dass gerade das Wahlrecht nur in den Institutionen eines Nationalstaats durchgesetzt werden kann, während individuelle und kollektive Aneignungsstrategien zunächst nicht dieser Kodifizierung bedürfen. Da Chung diesen maßgeblichen Unterschied negiert, ist ihrer Interpretation letztlich eine (neo-) liberalere Lesart, der Kämpfe um Gleichberechtigung, die unterstellt, dass emanzipatorische Dynamiken eher in der Ökonomie zu finden sind, die - im Gegensatz zum Staat - Freiheit wie Gleichheit quasi naturwüchsig transportiert.

Fragen nach einer Theorie der Praxis wie auch erkenntnistheoretische Überlegungen sollten - bezogen auf die sich mit dem 19.Jahrhundert als eigenständiges Feld etablierende Ebene der Massengüter und -konsumption - letztlich weder auf eine Identitäts- und Repräsentationsfunktion noch auf eine schlicht Aneignungsthese eng geführt werden. Die Frage, ob Konsumption für Frauen einen emanzipatorischen oder unterdrückerischen Gehalt hat, führt schlicht in die Irre (vgl. dazu auch de Grazia 1996). Vielmehr muss der breitere gesellschaftliche und politische Kontext der (damals) neuen Produktions-, Zirkulations- und Distributionsweisen diskutiert und untersucht werden, auf welche Weise diese inklusive der sie sozial strukturierenden Diskurse in die Subjektivierungsweisen eingreifen. Die bisher diskutierten Arbeiten haben gemeinsam, die neue gesellschaftliche Bedeutung von Waren als Zeichen sowie den Einfluss der Konsumption im Städtischen des 19. Jahrhunderts unter identitätspolitischen Fragestellungen zu diskutieren. Dabei steht in den 1990er Jahren nicht mehr die gemeinsame Identität "Frau" im Mittelpunkt, sondern die Multiplizität, Nichtfixierbarkeit und das Fließende von Identitäten wird herausgestrichen, um Aneignungsspielräume und -strategien zu erfassen. Bis auf wenige Ausnahmen werden Frauen nicht mehr als Opfer oder "Verführte" thematisiert, sondern als politische und kulturelle Akteurinnen untersucht, die, anstatt Ausschluss anzuklagen, Partizipation erkämpfen. Damit einher geht eine implizite Aufwertung der Vorstellung von agierenden (und konsumierenden) souveränen Subjekten, die sich in der Betonung weiblicher Strategien im Spiel mit Identitäten und Zugängen zum städtischen Raum niederschlägt. Insofern erhalten Frauen bereits in der Konzeptualisierung einen Status als Akteure.

Eine andere Perspektive auf die Frage der Subjektivierung ergibt die Untersuchung der zeitgenössischen juridischen und medizinischen Diskurse, die die neue "Massenkultur" als Bedrohung der moralischen Integrität betrachten und bei denen letztlich die Frage des Eigentums im Mittelpunkt steht. Briesen vollzieht dies in seiner historischen Untersuchung am Beispiel des Diskurses über die Kleptomanie nach. Diese "grundlegende Moraldebatte" (ebd.: 83) ist zugleich als Verhandlung der Geschlechter- und Klassenordnung zu begreifen. Der diskursive "Typus" des Warenhausdiebes mit seinen verschiedenen moralischen, (psychiatrisch-medizinischen) und juristischen Dimensionen entstand Briesens Untersuchung zufolge bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts - also ein halbes Jahrhundert vor der "Erfindung" des Warenhauses . Mit der Durchsetzung der Bürgerlichen Gesetzbücher und der Einführung des Schuldstrafrechts entwickelte sich zu dieser Zeit eine umfassende und weitreichende Diskussion zum Verhältnis von Eigentumsschutz und Strafe, welche die Frage von Vernunft und Unvernunft, also von Schuldfähigkeit implizierte. Zunehmend wurden bei Gerichtsprozessen medizinische und psychiatrische Gutachten hinzugezogen, wenn die Schuldfähigkeit in Zweifel stand. Es etablierte sich eine gesellschaftliche oder kulturelle Definitionsmacht (...) in Fragen von Recht und Moral. Rechtswissenschaft, Psychiatrie und Medizin sind seit ihrer allmählichen Durchsetzung ab dem 18. Jahrhundert immer als normierende Wissenschaften aufgetreten: mit dem Anspruch, richtiges und falsches Verhalten unterscheiden und so (vor allem Psychiatrie und Medizin) wissenschaftlich begründete Ursachen für menschliches Fehlverhalten benennen zu können (ebd.: 85).

In diesen wissenschaftlichen Diskursen lassen sich verschiedene Ätiologien über den Zusammenhang von Körper, Gesellschaft und Verhalten ausmachen. Die Unterschiede zwischen Sozialpathologien und somatischen Pathologien weichen jedoch in der Thematisierung von Gründen für Ladendiebstahl von Frauen auf: Fast alle Autoren jener Zeit teilten die Auffassung, dass beim Phänomen des weiblichen Warenhausdiebstahls hysterische Frauen und Reizüberflutung im Kaufhaus zusammenkämen. In seiner Arbeit Das Weib als Verbrecherin und Prostituierte attestierte etwa Lombroso, Vertreter der somatischen Pathologie, 1894 Frauen eine moralische Schwäche in Bezug auf die Anerkennung fremden Eigentums und eine allgemeine "Putzsucht", die er gemäß seiner atavistischen Lehre in körperlichen Vorgängen begründet sieht. Zugleich tauchen bei ihm jedoch auch soziale Umstände zur Erklärung auf, wenn er die Frauen zudem durch Warenauslagen und andere Geschäftsstrategien speziell zu Diebstahlsdelikten verführt sieht: Der Ladendiebstahl ist seit der Entstehung der modernen Riesenbazare eine specifische Form der weiblichen Kriminalität geworden, die Gelegenheit zum Verbrechen liegt darin, dass hier zahllose Dinge vor weiblichen Augen ausgestellt sind und die Begehrlichkeit reizen, während die vorhandenen Mittel nur spärliche Einkäufe gestatten. (Lombroso 1894; zit. nach ebd.: 109)

Und Paul Dubuisson, der ein Vertreter der sozialhygienischen Thesen des Moral- und Werteverfalls in der modernen Gesellschaft war, schreibt 1904:
Das Gesicht, das Gefühl, der Geruch, unsere feinsten Sinne, ermüden rasch inmitten dieser wimmelnden, lärmenden, riechenden Menge ... Wenn dieses nun schon beim Mann eintritt, wie muss dies erst auf die Frau und ganz besonders auf die kranke Frau wirken? ... Aber hier ist das Opfer fast ebenso schuldig wie der Übeltäter. Die Frau stiehlt wohl, aber das Warenhaus treibt sie zum Stehlen. (Dubuisson 1904; zit. ebd.: 111) Die Verkörperlichung und Sexualisierung der bürgerlichen Frau hat zwei Hintergründe: Erstens ging es um die (Re-) Etablierung der - als durch das Kaufhaus gefährdet erachteten - öffentlichen Moral. Daraus ergaben sich die Forderungen an Staat und Polizei, sowohl "willensschwache Naturen" vor Verführung, wie auch die Warenhäuser vor Diebstahl zu schützen. Da die Frage des Eigentums und seiner Sicherung einen zentralen Stellenwert in der Konstitution der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft einnimmt, gilt es - mit Zunahme der nun industriell produzierten Massenware - die Frage der gesellschaftlichen Aneignung und Verteilung neu zu justieren. Dies kann jedoch nur auf der Basis der geltenden Ideen von Gerechtigkeit und Gleichheit verhandelt werden, womit als Grenzlinie die Frage der Rationalität und damit der Schuldfähigkeit markiert werden kann. Eignen sich "Leute" (also Angehörige der proletarischen Klassen) Waren auf eine Weise an, die die Eigentumsverhältnisse ignoriert, gilt dies als "rational" und ist somit strafrechtlich verfolgbar. Irreguläre Aneignungs- wie Geschäftspraktiken durch Angehörige der Bourgeoisie (so auch die neu entstehenden Distributionsweisen und Verkaufsstrategien) müssen dagegen verhandelt werden, da sie sich innerhalb der Klasse der Eigentümer abspielen. Der Unterschied ist beträchtlich, da die Strafhöhe für Diebstahl - etwa nach dem Code pénal von 1810 - bei einer ein- bis fünf-jährigen Gefängnisstrafe lag. Die Pathologisierung und Typologisierung des - quantitativ sicherlich zu vernachlässigenden - Phänomens der stehlenden bürgerlichen Frau ermöglicht in diesem Spannungsfeld in erster Linie die Definition der Grenzen: Sie ist einerseits wie die Angehörigen der Massen eigentumslos. Während letztere jedoch als "gefährlich" definiert und repressiven Ausschließungsprozessen unterstellt werden, trifft andererseits die bürgerliche Frau über ihre Klassifizierung als nicht vernunftbegabt und somit verführbar ein "weicher" Ausschließungsprozess der Pathologisierung. Dies verweist auf den zweiten Punkt, der sich auf die Re-Definition der Rolle staatlicher Institutionen im Kontext von industrieller Produktion und bürgerlichem Massenkonsum bezieht. Die doppelte Anforderung an den Staat - des Schutzes vor Verführung und des Schutzes des Eigentums - wird vornehmlich als Bestandteil der zeitgenössischen Diskussionen um die Strafrechtsreformen als Frage nach dem Verhältnis von Strafe und Diebstahlsdelikt diskutiert. Die Sonderrolle der Verführungsthese in dieser Debatte, die nicht ohne die Konstruktion der Verführbaren auskommt, verknüpft sich - über die Frage nach der Rolle des Staates in der bürgerlichen Gesellschaft - mit der Definition des Subjektstatus im juridischen Sinne. Es kommt somit zu einer gesellschaftlichen Fixierung von patriarchaler Kontrolle und sexistischen Ausschließungsprozessen einerseits wie der rechtlichen Sicherung des Eigentums andererseits in den staatlichen Institutionen.

Anhand der Untersuchung der Verschränkungen von juridischen und humanwissenschaftlichen Diskursen im Verlauf des 19. Jahrhunderts lässt sich nachvollziehen, wie diese sowohl ein männlich gedachtes Rechtssubjekt (der mit Vernunft ausgestattete Eigentümer) wie ein weiblich gedachtes Nicht-Subjekt (die Naturvorgängen vernunftlos ausgelieferte Frau) hervor bringen. Briesen fokussiert in seiner Arbeit auf die Selbstverständigungsorgane des (männlichen) Bürgertums und es wird deutlich, dass es sich um Praktiken der Herrschaftsetablierung und -stabilisierung handelt. Was seiner Diskursanalyse durch die Fokussierung des Quellenmaterials auf die institutionell-bürgerliche (oder öffentliche) Debatte jedoch entgeht, sind die zeitgenössischen sozialen Kämpfe - Frauenbewegung wie Klassenkampf - und deren Theoriebildung einerseits, die dazugehörigen Praktiken, Diskurse und Lebensweisen andererseits. Impliziert Briesens Ansatz, Frauen nur als Objekt des Diskurses wahrzunehmen, gelingt es umgekehrt den oben diskutierten feministischen Arbeiten aus den 1990er Jahren, die Emanzipationsstrategien bürgerlicher Frauen, sowohl auf der Ebene von Alltag und Konsum in den Großstädten, wie auf jener von politischer Mobilisierung im Rahmen der Suffragettenbewegung herauszuarbeiten. In dem Bemühen, den Verfalls- und Opferthesen der 1970er und 1980er Jahre entgegen zu steuern, werten sie jedoch den Subjektstatus, den sich Frauen alltäglich erkämpfen, in einem Maß auf, dass eine Kritik der Subjektivität bzw. der Subjektivierungsweisen nicht mehr möglich scheint. Die historische Phase der Konsolidierung industriekapitalistischer Vergesellschaftung erscheint in ihrer Geschichtsschreibung dann schlicht als eine der erweiterten Handlungsmöglichkeiten. Die vormals als die Verführten gedachten werden nun als selbstbewusste Akteurinnen konzipiert. Als solche sind sie als Subjekte immer schon vorausgesetzt und die Frage ihrer Subjektwerdung bleibt ausgeklammert.

Der französische Philosoph Étienne Balibar gibt in seiner ideologietheoretisch geleiteten Marxinterpretation (1995) wichtige Hinweise, wie die Frage der Subjektkonstitution gestellt werden kann. Zwei zentrale Momente seiner Interpretation sollen im Folgenden kurz dargestellt werden. Es handelt sich erstens um die Hervorbringung von Objektivität und Subjektivität in einer durch Warenzirkulation geprägten Gesellschaftsformation und zweitens um die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Balibar für die Trennung von Hand- und Kopfarbeit als "intellektuelle Differenz" und für die Trennung von Lohnarbeit und Hausarbeit als "sexuelle Differenz" bezeichnet. Über die Analyse von gesellschaftlichen Formen der Warenzirkulation und durch die Kritik ihrer ökonomischen Repräsentation lässt sich, so Balibar, der Mechanismus des Fetischismus als einer verstehen, der tatsächlich eine Konstitution der Welt darstellt, der sozialen Welt, die durch das Warenverhältnis strukturiert ist, durch welches Menschen leben, denken und handeln. Das Verhältnis von Subjektivität und Objektivität verschiebt sich. Objektiv sind demnach die Kategorien der bürgerlichen Ökonomie, insofern ihre Denkmuster gesellschaftliche Gültigkeit erlangen. Soziale Welt konstituiert sich folglich nicht aus der bewussten Tätigkeit von Subjekten, sondern konstituiert vielmehr Subjekte oder Formen von Bewusstsein im Feld der so verstandenen Objektivität. Damit ist Subjektivität ein Effekt oder Resultat des gesellschaftlichen Prozesses. Das Gesellschaftliche ist als Set von Produktions-, Tausch und Konsumptionstätigkeiten zu verstehen, das die gesellschaftlichen Repräsentationen der Objekte zur selben Zeit hervorbringt, wie es repräsentierbare Objekte produziert. Als Beispiel dienen Waren und Geld, die zugleich Objekte wie Repräsentationen sind. Auf diese Weise erhält das Symbolische eine ähnliche Relevanz wie das Materielle. Individuen müssen in der bürgerlichen Gesellschaft zuallererst als ökonomische Subjekte gedacht werden (vgl. ebd.: 67). Dabei ist entscheidend, dass damit die bürgerliche Vorstellung zurückgewiesen wird, die proletarischen Massen wie die bürgerlichen Frauen seien eigentumslos. Die proletarischen Individuen des industriellen Kapitalismus verfügen zwar nicht über Eigentum, d.h. die Produktionsmittel, sind jedoch Besitzer ihrer Arbeitskraft, die marktförmig vermittelt ist und damit ökonomische Subjekte. An dieser Stelle verbindet sich die "Klassen-" mit der "Geschlechterfrage" im 19. Jahrhundert: Die bürgerlichen Frauen sind qua sexueller Differenz - der Trennung von Arbeit und Nicht-Arbeit bzw. von bezahlter und nicht bezahlter Arbeit - zwar nicht direkt in den Produktionsprozess und die Warenzirkulation inkludiert. Zentral für die Einführung der neuen Distributions- und Verkaufstechniken ist nun aber, dass diese einen neuen Effekt hervorbringen: Indem sie die bürgerliche Reproduktionssphäre besonders durch die Einführung von Barzahlung und Festpreisen in die Objektivität des Warentauschs inkludieren, erscheint die bürgerliche Frau auf der Ebene der Konsumption als autonomes ökonomisches Subjekt. Sie ist zwar faktisch weiterhin an die materiellen Ressourcen des Ehemanns oder Vaters gebunden und von ihm abhängig, agiert aber in der Konsumptionssphäre zunehmend auf einer eigenständigen Vertragsebene und in einem spezifischen Repräsentationsbereich, während umgekehrt die Pathologisierung der bürgerlichen Frau die Grenze zum verführbaren, irrationalen Subjekt immer offen hält.

Aus einer ideologietheoretischen Perspektive stellt der Status des Subjekts in der bürgerlichen Gesellschaft einen zentralen Modus des ideologischen und diskursiven Repräsentationssystems dar. Dies betrifft sowohl die Kodifizierung von öffentlich und privat als auch die gesellschaftliche Arbeitsteilung. Für Marx war - in Balibars Interpretation - das Besondere an der Etablierung der bürgerlichen Öffentlichkeit die sich in ihr herausbildende Vorstellung, die Herrschaft, die eigentlich die einer Klasse ist, sei allein die Herrschaft bestimmter Ideen wie Freiheit, Gleichheit, Menschlichkeit. Vergegenwärtigt man sich die Ordnungs- und Rationalitätsvorstellungen der (männlichen) urbanen bürgerlichen Öffentlichkeit, rekurrierten jene, die für die Entwicklung der Instrumentarien und Technologien zur Regulierung des urbanen Raums und der Eigentumsverhältnisse zuständig waren, auf eben jene Ideen von Freiheit und Gleichheit. Dies ist nicht einfach als manipulativ oder allein als interessensgesteuert zu interpretieren. Aber auch der Kampf der Frauen um Zugang zur bürgerlichen Öffentlichkeit und zum öffentlichen Raum, um die "Anerkennung" als politisches Subjekt, musste auf der Ebene der Ideen von Freiheit und Gleichheit geführt werden. Die ideologisch-räumlichen Kodifizierungspraktiken von öffentlich und privat in der Konstitution der bürgerlichen Öffentlichkeit und des bürgerlichen Subjekts, gegen die sich die städtisch-bürgerlichen Frauen der ersten Frauenbewegung als Herrschaftsinstrument wenden, sind demnach dieselben, auf die sie sich zugleich politisch wie räumlich beziehen mussten. Darin stellte das neu hinzukommende Medium der urbanen und technischen Massenkultur ein wichtiges Artikulations- und Aneignungsfeld dar, das sich zugleich formierte, wie spezifische Teile der Kämpfe konfigurierte.

Drei Dinge kommen dementsprechend im Städtischen des 19. Jahrhunderts bezogen auf die Subjektkonstitution der bürgerlichen Frau zusammen: Erstens macht die räumliche Nähe zwischen den Warenhäusern, in denen sie als ökonomisches Subjekt angesprochen wird, und dem öffentlichen Raum bzw. der bürgerlichen Öffentlichkeit, aus denen sie nach wie vor ausgeschlossen ist, die sexuelle Differenz innerhalb der Alltagserfahrung kenntlich. Dies ist über die Begrifflichkeit von Gleichheit und Ungleichheit thematisierbar. Zweitens erschweren die räumliche Nähe im Städtischen (zu Frauen, die in der Prostitution oder in anderen informellen ökonomischen Bereichen arbeiten) wie die symbolische Nähe (da sich mit der industriellen Produktion und der sich verbreiternden Konsumption die Kleiderordnung verändert) dem Bürgertum die Markierung der Klassendifferenz. Diese ist zugleich, wie sich mit Briesen zeigen lässt, für die rationale Konstitution der staatlichen Institutionen zentral. Der strafrechtlichen und sozialtechnokratischen Unterscheidung der "gefährlichen Klasse" im Gegensatz zur bürgerlichen Klasse entspricht somit idealtypisch die Unterscheidung zwischen der "gefährlichen Frau" und der "verführten" bürgerlichen Frau. Während die Figur der "gefährlichen Frau" weit über das 19. Jahrhundert hinaus einen historischen Kontinuitätsfaden der sexuellen Differenz darstellt (vgl. Frank 2003), ist die zeitgenössische Besonderheit, dass die Markierung des Unterschieds weniger räumlich (im Städtischen) noch symbolisch (mittels der Kleidung) vorgenommen werden kann, sondern nun auf der Ebene der Rationalität und Objektivität des Strafrechts verhandelt wird. Erst hier manifestieren sich die Effekte der Hervorbringung der spezifischen "gefährlichen" und "ehrbaren" Frau. Drittens wird mit der Marxinterpretation von Balibar, nach der die gesellschaftlichen Repräsentationen der Objekte im durch die Produktions-, Tausch und Konsumptionstätigkeiten hervorgebrachten Gesellschaftlichen zugleich mit den repräsentierbaren Objekten produziert werden, deutlich, dass mit dem 19. Jahrhundert das Symbolische, Imaginäre oder Immaterielle ein Produkt und eine ebenso relevante Ressource in den Tauschbeziehungen darstellt wie das Materielle. Da es der tatsächliche Ausdruck gesellschaftlicher Beziehungen ist, ist es Teil der gesellschaftlichen Beziehungen selbst.

Die urbanen Praktiken bürgerlicher Frauen im 19. Jahrhundert knüpfen - einschließlich der Kämpfe der Suffragettenbewegung - notwendigerweise eng an diese Strukturierungen der Alltagserfahrungen als Subjekt/Nicht-Subjekt an und artikulierten sich entlang dreier Knotenpunkte: Konsumraum/öffentlicher Raum, gefährliche Frau/ehrbare Frau und das Symbolische, das ein umkämpftes Feld von Herrschafts-, aber auch Aneignungs- und Konfliktpraktiken eröffnet.

Literatur:

  • Balibar, Étienne (1995/1993): The Philosophy of Marx. London/New York.
  • Bernold, Monika/Ellmeier, Andrea (1997): Konsum, Politik und Geschlecht. Zur "Feminisierung" von Öffentlichkeit als Strategie und Paradoxon, in: Siegrist, Hannes/Kaelble, Hartmut/Kocka, Jürgen (Hg.): Europäische Konsumgeschichte. Zur Gesellschafts- und Kulturgeschichte des Konsums. 18. bis 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main/NewYork, 441-466.
  • Briesen, Detlef (2001): Warenhaus, Massenkonsum und Sozialmoral. Zur Geschichte der Konsumkritik im 20. Jahrhundert. Frankfurt/New York.<
  • Campell, Colin (1987): The Romantic Ethic and the Spirit of Modern Consumerism. Oxford/New York.
    Chung, Chuihua Judy (2001): Ms. Consumer, in: dies. et al. (eds.): Shopping. Harvard Design School Guide to Shopping. Köln, 505-525.
  • De Gracia, Victoria (ed.) (1996): The Sex of Things. Gender and Consumption in a Historical Perspective. Berkeley.
  • Dörhöfer, Kerstin (2000): "Halböffentlicher Raum" - eine Metapher zur Auflösung (nicht nur) räumlicher Polarität, in: Imboden, Monika/Meister, Franziska/Kurz, Daniel (Hg.): Stadt - Raum - Geschlecht. Beiträge zur Erforschung urbaner Lebensräume im 19. und 20. Jahrhundert. Zürich, 101-118.
  • Frank, Susanne (2003): Stadtplanung im Geschlechterkampf. Stadt und Geschlecht in der Großstadtentwicklung des 19. und 20. Jahrhunderts. Opladen.
  • Ohmann, Richard (1996): Selling Culture: Magazines, Markets, and the Class at the Turn of the Century. London/New York.
  • Rappaport, Erika D. (2000): Shopping for Pleasure. Women in the Making of London's West End. Princeton.
  • Wilson, Elizabeth (1993): Begegnung mit der Sphinx. Stadtleben, Chaos, Frauen. London.

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